Privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung können Sie als privat versicherte und beihilfeberechtigte Person in der Regel bei Ihrer PKV/Beihilfe geltend machen. Bitte nehmen Sie bereits vor oder spätestens nach der ersten Sitzung Kontakt mit Ihrer Versicherung auf, um zu klären, mit welchen Versicherungsleistungen Sie rechnen können. In der Regel sind 5 probatorische Sitzungen antrags- u. genehmigungsfrei. Das Honorar richtet sich nach den Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, dem PKV-Verband und den Beihilfeträgern, die am 1.7.24 in Kraft getreten sind. Demnach beträgt z. B. das Honorar für eine 50-minütige Einzelsitzung im Rahmen einer Kurzzeittherapie 167,58 €.

Gesetzlich versicherte Patienten

Die kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, jedem Versicherten eine psychotherapeutische Behandlung in einem angemessenen Zeitraum zu ermöglichen, sofern eine Behandlungsnotwendigkeit festgestellt wurde. Hierzu wurden von der kassenärztlichen Vereinigungen regionale Terminservicestellen eingerichtet, die Sie bei der Suche nach einem Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten oder einer Vertragspsychotherapeutin unterstützen sollen. Sie erreichen sie unter der Rufnummer 116117. Sollten Sie dennoch keinen Therapieplatz finden können, fragen Sie Ihre Krankenkasse nach dem Erstattungsverfahren für die Behandlung in einer Privatpraxis. Das Honorar richtet sich dann wie bei Privatpatienten nach den Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, dem PKV-Verband und den Beihilfeträgern, die am 1.7.24 in Kraft getreten sind.

Selbstzahler

Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Behandlungen privat zu zahlen (d.h. ohne Antragstellung bei einem Kostenträger). Das Honorar richtet sich für privat versicherte Personen nach den Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, dem PKV-Verband und den Beihilfeträgern, die am 1.7.24 in Kraft getreten sind.

Bei gesetzlich versicherten Personen richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt zur Zeit € 131,16 pro Sitzung (50 min, 3,0-facher Satz). Alle weiteren Leistungen werden wie bei privat versicherten Patienten abgerechnet.

Honorar Coaching

Das Honorar beträgt € 150,00 für 50 min.

Honorar Paartherapie und Beziehungsarbeit

Das Honorar beträgt € 150,00 für 50 min und € 225,00 für 80 min. Die Kosten werden nicht von den Krankenkassen bzw. der PKV übernommen und müssen in Eigenleistung getragen werden.