Behandlungskosten
Privat versicherte Patienten
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung können Sie als privat versicherte Person in der Regel bei Ihrer PKV geltend machen. Bitte nehmen Sie bereits vor oder spätestens nach der ersten Sitzung Kontakt mit Ihrer Versicherung auf, um zu klären, mit welchen Versicherungsleistungen Sie rechnen können. In der Regel sind 5 probatorische Sitzungen antrags- u. genehmigungsfrei.
Das Honorar richtet sich nach den Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, dem PKV-Verband und den Beihilfeträgern, die am 1.7.24 in Kraft getreten sind.
Beihilfeberechtigte Patienten
Für Patienten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Das Honorar richtet sich nach den Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, dem PKV-Verband und den Beihilfeträgern, die am 1.7.24 in Kraft getreten sind.
Gesetzlich versicherte Patienten
Sollten Sie gesetzlich versichert sein, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten in einer Privatpraxis übernimmt, da sich die Regularien für gesetzlich versicherte Personen in 2018 erheblich verändert haben. Es besteht zwar lt. Gesetz ein Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung im Krankheitsfall und bei nicht vorhandenen Plätzen bei Therapeuten mit Kassenzulassung auch in Privatpraxen, jedoch ist der Zugang dazu mit diesen neuen Regularien erheblich erschwert worden. Daher meine Empfehlung: Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, falls Sie keinen Platz bei einem Kassentherapeuten finden können und fragen Sie nach dem Erstattungsverfahren. Das Honorar richtet sich wie bei Privatpatienten nach den Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, dem PKV-Verband und den Beihilfeträgern, die am 1.7.24 in Kraft getreten sind.
Selbstzahler
Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, die Behandlungen privat zu zahlen (d.h. ohne Antragstellung bei einem Kostenträger). Das Honorar richtet sich für privat versicherte Personen nach den Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, dem PKV-Verband und den Beihilfeträgern, die am 1.7.24 in Kraft getreten sind. Bei gesetzlich versicherten Personen richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt zur Zeit € 113,67 pro Sitzung (50 min, 2,6-facher Satz). Alle weiteren Leistungen werden wie bei privat versicherten Patienten abgerechnet.